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Verspätete SV-Meldung nach Rückkehr aus Karenz - Beitragszuschlag?

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6468/16/2015 Heft 6468 v. 8.10.2015

ASVG: § 113 Abs 1

BVwG 8. 6. 2015, W151 2005334-1

Meldet ein Dienstgeber der Gebietskrankenkasse die Rückkehr einer Dienstnehmerin aus der Mutterschaftskarenz erst rund 5 Wochen nach deren Wiederantritt des Dienstes, rechtfertigt dies die GKK nicht zur Auferlegung eines Beitragszuschlages gemäß § 113 Abs 1 Z 2 ASVG.

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