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Entlassung wegen Hasspostings

Thema - ArbeitsrechtMag. Patrick O. Kainz, LL.M.ARD 6468/5/2015 Heft 6468 v. 8.10.2015

Das Internet hat sich zu dem entscheidenden Kommunikationsmedium unserer Zeit entwickelt. Einträge ("Postings") in sozialen Medien, Gästebüchern, Diskussionsplattformen und Blogs können sofort ein Massenpublikum erreichen und dem Informationsaustausch dienen. Solche Foren werden aber auch benutzt, um unter dem Deckmantel vermeintlicher Anonymität im Internet gegen andere zu hetzen. Bei Themen wie der politischen Einstellung, sexuellen Orientierung oder - wie zuletzt so oft - dem Schicksal von Flüchtlingen wird zum Teil offen zur Anwendung von Gewalt gegen "Andere" aufgerufen. Werden solche "Hasspostings" in der Freizeit auf privaten Kommunikationsgeräten verfasst und in das Internet gestellt, steht dies auf ersten Blick in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsleben des Verfassers. Unter gewissen Umständen kann ein solches Handeln aber doch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, nämlich dann, wenn das "private" Handeln Rückschlüsse darauf ziehen lässt, dass der Dienstnehmer entweder generell vertrauensunwürdig ist, oder wenn er durch seine Äußerungen (zumindest mittelbar) auch das Unternehmen des Dienstgebers schädigt.

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