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Karl, Grenzüberschreitende Entsendungen, ZAS 2015/32

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6467/25/2015 Heft 6467 v. 1.10.2015

Die Autorin zeigt auf, dass der in § 7b Abs 1 AVRAG geregelte Entsendebegriff, wonach eine Entsendung dann vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat zur Erbringung einer fortgesetzten Arbeitsleistung nach Österreich entsandt wird, weiter gefasst ist als jener nach Art 1 Abs 3 Entsende-RL. Nach Ansicht der Autorin ist es mit der EntsendeRL nicht vereinbar, wenn der Aufnahme-Mitgliedstaat sein nationales Arbeitsrecht über den von der EntsendeRL vorgeschriebenen oder zumindest erlaubten Bereich hinaus auf grenzüberschreitend entsendete Arbeitnehmer anwendet. § 7b AVRAG verstoße mit seiner überschießenden Umsetzung des Art 1 Abs 3 EntsendeRL somit gegen Unionsrecht. Die EntsendeRL erfasse nicht jene grenzüberschreitenden Entsendungen ohne Vertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem ausländischen Dienstleistungsempfänger. Demnach gelange im Fall einer vertragslosen Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich - entgegen § 7b Abs 1 AVRAG - Art 8 Rom I-VO und somit das Recht des Entsendestaates zur Anwendung.

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