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BFG: Notwendiges Rechnungsmerkmal "Lieferdatum"

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6466/17/2015 Heft 6466 v. 24.9.2015

UStG: § 11 Abs 1 und Abs 2

BFG 16. 4. 2015, RV/5100800/2011

Für eine vollständige Rechnung bedarf es einer Angabe des Lieferdatums. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der näheren Umstände ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass das Rechnungsausstellungsdatum mit dem Lieferdatum übereinstimmt.

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