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Forderungsexekution - Aufstellung über offene Forderungen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschARD 6466/11/2015 Heft 6466 v. 24.9.2015

EO: § 292l Abs 2

OGH 18. 3. 2015, 3 Ob 35/15s

Gemäß § 292l Abs 2 EO ist die Forderungsexekution auf Antrag des Verpflichteten einzustellen, wenn ihm der betreibende Gläubiger nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen 4 Wo-

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