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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6466/1/2015 Heft 6466 v. 24.9.2015

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2016 heranzuziehen:

Altersgruppe 0 - 3 Jahre: € 199,-

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