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BFG: Elektronisch überwachter Hausarrest - Werbungskosten?

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6465/20/2015 Heft 6465 v. 17.9.2015

EStG: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2

BFG 18. 5. 2015, RV/7104463/2014

Kosten des - im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests durchgeführten - Strafvollzugs sind in der Regel der Lebenssphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen und stellen daher keine Werbungskosten bei der nichtselbständigen Tätigkeit dar. (Revision zugelassen)

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