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Schrank, Alkoholkontrollen an Arbeitsstätten: Alkomat-Einsatz ausnahmslos mitbestimmungspflichtig? RdW 2015/400, 437

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6464/21/2015 Heft 6464 v. 10.9.2015

In seinem Beitrag geht der Autor näher auf die Auswirkungen der OGH-Entscheidung 9 ObA 23/15w (ARD 6452/6/2015) ein, wonach unangekündigte und ohne Einwilligung der Mitarbeiter bzw Zustimmung des Betriebsrats bei allen Mitarbeitern und ohne konkreten Verdacht durchgeführte Alkoholkontrollen mittels Alkomaten jedenfalls die Menschenwürde berühren und daher rechtswidrig sind. Laut Schrank scheine der OGH Bedenken gegen den allgemeinen umfassenden Einsatz vom Alkomaten insofern zu haben, als dessen Testbereich auch den untersten Promillebereich erfasse und in keiner Weise auf eine reale Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abstelle. Daraus folge, dass der konsenslose Einsatz von Alkomaten nur in konkreten, sachlich begründbaren Verdachtsfällen und auch da regelmäßig nur bei Arbeitnehmern mit Tätigkeiten zulässig sei, die als solche relativ konkretes Gefährdungspotenzial bei Missachtung des Alkoholverbots haben. Bei Messungen auch im untersten Promillebereich sei der erfassbare Personenkreis wohl weiter auf Tätigkeiten einzuengen, in denen schon extrem geringe Werte relevante Gefährdungen bewirken können. Schließlich sei Arbeitgebern zum Schutz vor Sicherheitsvorwürfen im Bereich gefährlicher Tätigkeiten der Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw schriftlichen Einzelvereinbarungen zu empfehlen.

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