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Verpfändung von GmbH-Anteilen gegen Avalprovision - sonstige Einkünfte

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6464/17/2015 Heft 6464 v. 10.9.2015

EStG: § 29 Z 3

Verpfändet ein Steuerpflichtiger aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage einer AG, an der er mittelbar beteiligt ist, einmalig GmbH-Anteile zur Besicherung von Krediten zugunsten der AG und erhält er von dieser dafür eine fremdübliche Avalprovision (hier: iHv € 134.409,-), so stellt die Verpfändung eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG dar und die Avalprovision ist daher unter "sonstige Einkünfte" zu erfassen.

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