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Keine Sozialwidrigkeit bei Einkommenseinbuße von 10 % und hohen Fixkosten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6463/10/2015 Heft 6463 v. 3.9.2015

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 26. 5. 2015, 9 Ra 13/15w

Nach der Rechtsprechung ist Sozialwidrigkeit nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach etwa sechsmonatiger Arbeitsplatzsuche in seinem bisherigen Beruf ein im Wesentliches adäquates Einkommen zu erzielen vermag (vgl etwa OGH 29. 10. 2013, 9 ObA 125/13t, ARD 6384/7/2014).

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