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Steuerreform 2015/2016 - Bankenpaket

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6462/5/2015 Heft 6462 v. 27.8.2015

Um in Abgabenverfahren rasch die notwendigen Informationen (zB betreffend Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte) verfügbar zu haben, wird - als Teil der "Steuerreform 2015" - die Durchbrechung des Bankgeheimnisses um abgabenrechtliche Verfahren erweitert und werden ein neues "Kontenregister" sowie Meldeverpflichtungen von Kapitalabflüssen eingeführt. Das "Bankenpaket" tritt im Wesentlichen mit 15. 8. 2015 und mit 1. 1. 2016 in Kraft. (BGBl I 2015/116)

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