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Lohndumping: Definition des Begriffs "Grundlohn"

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6461/10/2015 Heft 6461 v. 20.8.2015

AVRAG: § 7i Abs 3 idF BGBl I 2011/24

VwGH 26. 2. 2015, Ra 2015/11/0008

Gemäß § 7i Abs 3 AVRAG idF BGBl I 2011/24 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigt hat, ohne ihm zumindest den nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohn unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zu leisten.

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