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Das Frühwarnsystem bei "Massenkündigungen" nach § 45a AMFG

Thema - ArbeitsrechtMag. Susanne OltARD 6448/5/2015 Heft 6448 v. 21.5.2015

Bei sogenannten "Massenkündigungen" haben Arbeitgeber bestimmte, in § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) geregelte Anzeigepflichten zu beachten. Die genaue Handhabung der Anzeige der beabsichtigten Auflösung von Arbeitsverhältnissen an das Arbeitsmarktservice (AMS) bereitet in der Praxis immer wieder gewisse Schwierigkeiten; Fehler können insbesondere die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben. Der folgende Beitrag setzt sich mit rechtlichen sowie praktischen Problemen im Zusammenhang mit dem Frühwarnsystem nach § 45a AMFG auseinander.

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