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Zinsersparnis immer als sonstiger Bezug?

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenBearbeiterin: Sabine SadloARD 6447/19/2015 Heft 6447 v. 7.5.2015

EStG: § 15, § 67 Abs 1 und 2

Die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen kann nur dann ein sonstiger Bezug iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG sein, wenn sie den Dienstnehmern gesammelt zufließt. Bei gesetzeskonformer Auslegung der Sachbezugsverordnung (idF vor BGBl II 2012/396) kann daher eine laufend realisierte Zinsersparnis (Monat für Monat) keinen sonstigen Bezug iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG darstellen.

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