ArbIG: § 4 Abs 6
VwGH 20. 1. 2015, Ra 2015/02/0005
Bei Beginn einer Betriebskontrolle haben sich Arbeitsinspektionsorgane nach ihrem Eintreffen in der Betriebsstätte oder auf der Arbeitsstelle nach § 4 Abs 6 letzter Satz ArbIG auf Verlangen mit Dienstausweis der Arbeitsinspektion, der vom zuständigen Bundesminister auszustellen ist, auszuweisen.