AngG: § 25
Tritt eine Arbeitnehmerin unberechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und entspricht sie der Aufforderung der Arbeitgebers, das Dienstverhältnis fortzusetzen, durch eine Mitteilung per E-Mail, dass sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalte, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sei, und übersendet eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung, so ist diese Erklärung als Widerruf des vorzeitigen Austritts aufzufassen.