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Widerruf eines unberechtigten vorzeitigen Austritts

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6447/10/2015 Heft 6447 v. 7.5.2015

AngG: § 25

Tritt eine Arbeitnehmerin unberechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und entspricht sie der Aufforderung der Arbeitgebers, das Dienstverhältnis fortzusetzen, durch eine Mitteilung per E-Mail, dass sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalte, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sei, und übersendet eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung, so ist diese Erklärung als Widerruf des vorzeitigen Austritts aufzufassen.

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