Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden sollen
Ministerialentwurf 16. 4. 2015, 119/ME
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Allgemeines
Der vorliegende Gesetzesentwurf hat die Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zum Ziel. Dazu wird im AlVG eine neue "Teilpension - erweiterte Altersteilzeit" verankert, die bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Den Arbeitgebern sollen die zusätzlichen Aufwendungen abgegolten und damit ein Anreiz geschaffen werden, ältere Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen.