vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Haftung des inländischen Gestellungsnehmers für Abzugsbesteuerung

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenBearbeiterin: Sabine SadloARD 6446/21/2015 Heft 6446 v. 30.4.2015

DBA-CSSR: Art 15 Abs 2 lit b

EStG: § 99 Abs 1 Z 5, § 100 Abs 2

Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung (hier: in den Arbeitsablauf des österreichischen Hotelbetriebs eingegliederte und nach dem Dienstplan des Hotels eingesetzte Arbeitskräfte aus Tschechien) ist der inländische Beschäftiger nach dem Abkommensrecht (hier: DBA-CSSR) als wirtschaftlicher Arbeitgeber der tschechischen Arbeitskräfte anzusehen, wenn er im Rahmen der an den ausländischen Überlasser gezahlten Gestellungsvergütung das Gehalt der Arbeitskräfte wirtschaftlich trägt. Somit verbleibt das Besteuerungsrecht auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 183 Tagen in Österreich. Sofern kein Freistellungsbescheid gemäß § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt, kann der Gestellungsnehmer bei unterlassener Abzugsbesteuerung also jedenfalls ab dem 1. Tag als Haftender herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte