FLAG: § 41 Abs 1
EStG: § 47, § 82
Gemäß dem DBA-Recht hat ein inländischer zivilrechtlicher Dienstgeber keine Lohnnebenkosten für ins Ausland entsendete Dienstnehmer zu leisten, wenn während dieser Zeit ein Dienstverhältnis iSd Abkommensrechts zum ausländischen Gestellungsnehmer begründet wird, weil das österreichische Unternehmen nur als bezugauszahlende Stelle fungiert, aber das ausländische Unternehmen die Vergütungen für die ihm geleistete nichtselbstständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt. Welche Fragen zur Beurteilung dieser wirtschaftlichen Arbeitgebereigenschaft zu klären sind, geht aus dem umfangreichen Ermittlungsauftrag hervor, den das BFG dem Finanzamt im vorliegenden Fall erteilt hat.