AngG: § 27 Z 1
OGH 27. 11. 2014, 9 ObA 116/14w ➜ zu OLG Wien 8 Ra 51/14z, ARD 6425/10/2014 (Bestätigung)
Erstattet ein Arbeitnehmer eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, in der er gegen den Geschäftsführer der Arbeitgeber-Gesellschaft wider besseres Wissen ua den Vorwurf der Bestimmung zur Untreue (§ 153 StGB) erhebt, und wird er daraufhin sofort nach Kenntniserlangung der Anzeige vom Dienst freigestellt, musste dem Arbeitnehmer daraus erkennbar sein, dass der Arbeitgeber nicht auf sein Entlassungsrecht verzichtet. In der schriftlichen Dienstfreistellung wurde auch ausdrücklich auf die Anzeige gegen den Geschäftsführer wegen Kreditschädigung und Untreue Bezug genommen und erklärt, dass sich der Arbeitgeber nach vollständiger Klärung des Sachverhalts weitergehende rechtliche Schritte vorbehält.