AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 22. 12. 2014, 8 Ra 159/14g
Im vorliegenden Fall wurde ein Berufsdetektivassistent von seinem Arbeitgeber entlassen, weil er sich - in den Augen des Arbeitgebers - zahlreicher Verfehlungen zu Schulden kommen ließ. So habe der Kläger mehrfach versucht, gegenüber ihm gleichgestellten Arbeitskollegen Vorgesetztenfunktion auszuüben, sei - entgegen seinen Aufträgen und Ermächtigungen - mehrfach in das private E-Mail-Konto des Geschäftsführers eingestiegen und habe widerrechtlich diverse E-Mails an sich selbst weitergeleitet. Letztlich zur Entlassunghabe geführt, dass der Kläger einem Bekannten wahrheitswidrig und ohne für den Arbeitgeber diesbezüglich zeichnungsberechtigt oder sonst ermächtigt gewesen zu sein, für dessen Lebenslauf bestätigt habe, dass dieser zwischen 2004 und 2011 eine Vertragsbeziehung zum Arbeitgeber gehabt habe, was nicht den Tatsachen entspreche.