AngG: § 27 Z 1
OGH 23. 1. 2015, 8 ObA 65/14p
Die Rechtsansicht, dass ein Arbeitnehmer durch Anfertigen und Weitergabe heimlicher Tonbandaufzeichnungen dienstlicher Gespräche das Vertrauen des Dienstgebers verwirkt hat, sodass diesem eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen Gefährdung seiner Interessen unzumutbar ist, ist nicht unvertretbar.