vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsanlagen: Genehmigungsfreistellung - BGBl

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6446/3/2015 Heft 6446 v. 30.4.2015

Für gewisse "ungefährliche Kleinstanlagen" ist nach der neuen Verordnung BGBl II 2015/80 keine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung mehr erforderlich (Büros, Handelsbetriebe bis 200 m2, Kosmetik-, Fußpflege-, Frisör-, Massage- und Bandagistenbetriebe etc); die Arbeitsstättenbewilligung nach dem ASchG entfällt dadurch aber nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte