vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsbedingte Kündigung zwecks Kosteneinsparung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6445/12/2015 Heft 6445 v. 23.4.2015

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit b

Die Verringerung von Personalkosten durch Reduktion des Beschäftigtenstandes ist im Allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines schlechten Betriebsergebnisses und kann bei Einsparung des Arbeitsplatzes eine Kündigung rechtfertigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte