Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft dürfen ab 1. 5. 2015 Beschäftigte mit Wohnsitz in der EU ihre Firmenfahrzeuge von in Liechtenstein oder in der Schweiz ansässigen Firmen nicht mehr für private Fahrten innerhalb der EU verwenden. Eine Verschärfung des entsprechenden Artikels der Zollkodex-Durchführungsverordnung hat nun zur Folge, dass die bisher erlaubte Nutzung als "Familienfahrzeug" - auch wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen ist - zollrechtlich nur mehr erlaubt ist, wenn das Fahrzeug in der EU verzollt wird. Andererseits dürfen nun aber auch andere Beschäftigte als Angestellte, gemeint sind va Leiharbeiter und Führungskräfte, die Kfz in der vorübergehenden Verwendung auch für Heimfahrten an den Wohnsitz nützen. Siehe dazu die Info des BMF vom 18. 3. 2015, BMF-010313/0250-IV/6/2015.