Erreichen Dienstnehmer bestimmte Altersgrenzen, sind niedrigere Beitragssätze abzurechnen. In ihrem aktuellen Newsletter gibt die NÖGKK einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen weniger Beiträge zu entrichten sind, und informiert über die verschiedenen Fallkonstellationen, die nach dem Auslaufen einer Altersteilzeit möglich sind (Beendigung bzw Wiederaufleben des Dienstverhältnisses, Verlängerung der Altersteilzeit, Übergangsgeld). (Quelle: NÖDIS Nr 5, April 2015)