Mit einer Änderung des Stmk Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991 sowie der Stmk Landarbeitsordnung 2001 durch LGBl für die Steiermark 2015/20 erfolgen Anpassungen ua betreffend die Einführung von Bildungsteilzeit, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten auf Dienstverhältnisse, für die keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt.