AngG: § 36, § 37
KV-Handelsangestellte: Pkt XX
Die Verfallsbestimmung des Pkt XX des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs, wonach Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen sind, gilt auch für den Anspruch des Arbeitgebers auf Zahlung einer Konventionalstrafe aufgrund Verletzung einer vereinbarten Konkurrenzklausel.