Der Autor vom VCÖ (Verkehrsclub) kritisiert iZm der derzeitigen Dienstwagenbesteuerung, dass in der Sachbezugswerteverordnung durch die 1,5%-Regel der Vorteil bei den ersparten Fixkosten (Finanzierungskosten, Kfz-Steuern und Versicherung) zu gering bewertet und die privat gefahrene Distanz - jedenfalls bei mehr als 500 km pro Monat - gar nicht einbezogen wird. Diese beiden Faktoren führen laut Gansterer zur Unterbewertung der Firmenwagen-Privatnutzung und damit zu Steuerausfall und Ungleichbehandlung von Sachbezug und Barentlohnung. So komme es nach seinem Beispiel über alle Fahrzeugmodelle und bei angenommenen 12.000 privaten km pro Jahr dazu, dass als Firmenwagen der steuerpflichtige Sachbezug durchschnittlich um 37 % geringer ist als die ersparten Kosten für ein gleichwertiges Privatauto. Für ein jährliches Nettoeinkommen von € 35.000,- seien mit Firmenwagen in Summe rund € 3.800,- weniger an Steuern und Lohnnebenkosten (Dienstnehmer und Dienstgeber) zu bezahlen.