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Anspruch auf Abfertigung Alt: keine Aufrechnung mit irrtümlich geleisteten BV-Beiträgen

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6443/7/2015 Heft 6443 v. 10.4.2015

ASVG: § 69

BMSVG: § 14

Hat der Arbeitgeber für eine Arbeitnehmerin irrtümlich Beiträge an die BV-Kasse geleistet, obwohl die Arbeitnehmerin dem System Abfertigung Alt unterlag, so hat die Arbeitnehmerin mangels Formalversicherung keine Abfertigungsanwartschaft gegenüber der BV-Kasse erworben und stellen die irrtümlich vom Arbeitgeber geleisteten BV-Beiträge keinen Vermögenswert für sie dar, um den sie bereichert ist. Eine Aufrechnung der BV-Beiträge mit der Forderung nach der Abfertigung Alt kommt deshalb nicht in Betracht.

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