Übersteigt bei mehrfacher Beschäftigung das gesamte Entgelt die jeweiligen Höchstbeitragsgrundlagen, werden auf Antrag Beiträge rückerstattet. Über die Voraussetzungen der Rückerstattung, deren Höhe und bis wann ein entsprechender Antrag einzubringen ist, informiert die OÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter. ( Quelle: OÖGKK dg-serviceline Newsletter Nr 3/2015)