Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit iSd GSVG und einer solchen als Dienstnehmer iSd ASVG bereitet in der Praxis oftmals dort Schwierigkeiten, wo die Leistungserbringung keine umfangreiche eigene betriebliche Organisation erfordert und häufig durch "Ein-Personen-Unternehmen" (EPU) erfolgt. Ausgehend von zwei Beispielen aus der IT-Branche (ein Unternehmen vergibt Auftrag zur Softwarewartung mittels "Werkvertrag" einmal an einen IT-Experten mit Gewerbeberechtigung, aber ohne Mitarbeiter, der den Auftrag selbst durchführt, bzw an eine "Ein-Mann-GmbH", die den Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt) gibt die Autorin einen umfassenden Überblick über die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungskriterien. Ausführlich widmet sie sich dabei auch der Frage, wer bei Weitergabe des Auftrags an einen Subunternehmer und bei Verrichtung der Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit als Dienstgeber des Subauftragnehmers iSd § 35 ASVG anzusehen sei.