Zu 8 ObA 50/14g, ARD 6420/9/2014: Unter dem "kollektivvertraglichem Entgelt" des Beschäftigerbetriebs iSd § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG ist nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen. Entgeltteile, die im Beschäftigerbetrieb aufgrund einer (vom KV dazu ermächtigten) Betriebsvereinbarung gewährt werden, sind kein kollektivvertragliches Entgelt.