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Zankel, Rechtsprobleme im Zusammenhang mit All-in-Verträgen, ASoK 2015, 58

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6442/18/2015 Heft 6442 v. 2.4.2015

Eingangs untersucht der Autor, welche Entgeltbestandteile neben Mehr- und Überstunden mit einer All-in-Vereinbarung abgegolten werden können, und bejaht dies ua für Rufbereitschaftsentgelt, Biennalsprünge und kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen. Bei Sonderzahlungen soll dies von einer Aufklärung der Arbeitnehmer über die steuerrechtlichen Nachteile abhängen. Echte Aufwandersätze können ebenfalls im Rahmen einer All-in-Vereinbarung abgegolten werden, doch habe hier die Deckungsprüfung anhand der Nettoentgelte zu erfolgen. Ob ein All-in-Gehalt entsprechend der kollektivvertraglichen Erhöhung der Mindestgehälter oder jener der Ist-Gehälter anzupassen ist, richte sich laut Zankel danach, ob das All-in-Gehalt als Ist-Gehalt zu werten sei; dies hänge mangels anderslautender Vereinbarung von der Deckungsprüfung ab. Zuletzt zeigt Zankel noch auf, warum sich All-in-Vereinbarungen nicht als Mittel zur Personalkostensenkung eignen.

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