EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit e
BFG 14. 5. 2014, RV/5100904/2013
Zur steuerrechtlichen Frage der Anerkennung von Familienheimfahrten (limitiert mit dem maximalen Pendlerpauschale (§ 20 Abs 1 Z 2 lit e iVm § 16 Abs 1 Z 6 EStG)) gibt es zahlreiche Rechtsprechung von Höchstgerichten sowie des UFS. Aus all diesen Fällen lässt sich ableiten, dass ein Grundaufwand vorhanden sein muss, damit es zur Anerkennung zB eines Pendlerpauschales kommen kann (VwGH 16. 2. 2006, 2005/14/0108, ARD 5672/20/2006). Aus dem Rechtssatz dieses Erkenntnisses lässt sich entnehmen, dass eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten dann nicht gerechtfertigt ist, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Für Familienheimfahrten (limitiert mit dem maximalen Pendlerpauschale) müssen dieselben Überlegungen gelten, auch wenn es sich dabei um andere Fahrtstrecken handelt: