Die Anmeldung in zwei Schritten - Mindestangaben-Anmeldung und danach die Vollmeldung - soll nach Ansicht der OÖGKK nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Nur wenn vor Arbeitsantritt noch nicht alle Mitarbeiterdaten bekannt sind, soll vor Arbeitsantritt eine Mindestangaben-Anmeldung übermittelt werden. (Quelle: OÖGKK dg-serviceline Newsletter Nr. 3/2015)