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Anmeldung zur Sozialversicherung vor Dienstantritt

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6442/2/2015 Heft 6442 v. 2.4.2015

Die Anmeldung in zwei Schritten - Mindestangaben-Anmeldung und danach die Vollmeldung - soll nach Ansicht der OÖGKK nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Nur wenn vor Arbeitsantritt noch nicht alle Mitarbeiterdaten bekannt sind, soll vor Arbeitsantritt eine Mindestangaben-Anmeldung übermittelt werden. (Quelle: OÖGKK dg-serviceline Newsletter Nr. 3/2015)

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