ASVG: § 42 Abs 3
VwGH 27. 11. 2014, 2012/08/0216
Im vorliegenden Fall hat die Behörde den Dienstgeber zweimal erfolglos aufgefordert, die Arbeitszeitaufzeichnungen der bei ihm beschäftigten Lkw-Lenker lückenlos für den geprüften Zeitraum vorzulegen. In der Folge hat sie zum Mittel der Schätzung gegriffen und eine neue Beitragsgrundlage für die Dienstnehmer errechnet und diese ihrer Nachforderung zugrunde gelegt.