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KV-Chemische Industrie: Überstunden in Sonderzahlungen einzubeziehen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6441/8/2015 Heft 6441 v. 26.3.2015

KV-chemische Industrie/Arbeiter: Pkt 68

Im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter der chemischen Industrie sind geleistete Überstunden in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen.

BVwG 29. 1. 2015, L503 2013916-1

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