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KV-Seilbahnen: Verlängerung der Wochenarbeitszeit bei Durchrechnung der Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6441/6/2015 Heft 6441 v. 26.3.2015

KV-Seilbahnen: § 6 Z 1

AZG: § 18 Abs 2

§ 18 Abs 2 AZG regelt, unter welchen Voraussetzungen in Betrieben des öffentlichen Verkehrs (wozu auch Seilbahnunternehmen zählen) der Kollektivvertrag die Durchrechnung der Arbeitszeit zulassen kann, ermöglicht dabei aber keine Abweichungen von der in § 9 Abs 3 AZG festgelegten Obergrenze der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von 50 Stunden. Eine längere Wochenarbeitszeit als 50 Stunden darf daher bei einer Durchrechnung der Arbeitszeit nach § 18 Abs 2 AZG nicht erreicht werden.

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