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Schriftlichkeitsgebot und Unverzüglichkeit bei Lehrvertragsauflösung

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6440/7/2015 Heft 6440 v. 19.3.2015

BAG: § 15

Die Auflösung des Lehrvertrags durch ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes (und auch nicht unterschriebenes) E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 15 Abs 2 BAG und löst das Lehrverhältnis nicht auf.

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