BAG: § 15
Die Auflösung des Lehrvertrags durch ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes (und auch nicht unterschriebenes) E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 15 Abs 2 BAG und löst das Lehrverhältnis nicht auf.BAG: § 15
Die Auflösung des Lehrvertrags durch ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes (und auch nicht unterschriebenes) E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 15 Abs 2 BAG und löst das Lehrverhältnis nicht auf.