Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2015 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 500,50, im 2. Lehrjahr € 715,00 und im 3. Lehrjahr € 1.001,00 monatlich. (BGBl II 2015/51)