vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Herstellung von Betonfertigteilen - keine Lohnzuschläge nach dem BUAG

RechtsprechungBauwirtschaftBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6439/12/2015 Heft 6439 v. 12.3.2015

BUAG: § 2 Abs 1

Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle (hier: Herstellung von Betonfertigteilen als Massenprodukt) sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst und es besteht daher auch keine Zuschlagspflicht gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte