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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeARD 6414/2/2014 Heft 6414 v. 11.9.2014

Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes:

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Veranstaltungstechnik wurde mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2014 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 528,90, im 2. Lehrjahr € 679,70, im 3. Lehrjahr € 841,70 und im 4. Lehrjahr € 1.090,30. (BGBl II 2014/221, ausgegeben am 5. 9. 2014)

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