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Urlaubsersatzleistung bei Mutterschaftsaustritt während Karenz und vorheriger Elternteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6412/8/2014 Heft 6412 v. 28.8.2014

UrlG: § 10

MSchG: § 15j Abs 9, § 15r

Nimmt eine ursprünglich vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin nach der Geburt ihres zweiten Kindes Karenz in Anspruch, so kommt es dadurch zu einer Ex-lege-Beendigung der bis dahin bestehenden Elternteilzeit für das erste Kind, dh, das Arbeitsverhältnis wird mit Inanspruchnahme der Karenz für das zweite Kind auf Basis jenes Arbeitszeitausmaßes fortgesetzt, das ohne die Elternteilzeit gegolten hatte (hier: Vollzeitbeschäftigung). Tritt nun die Arbeitnehmerin während der Karenz vorzeitig aus, ist eine allfällige Urlaubsersatzleistung auf Basis des (mit Karenzantritt) wieder auflebenden Vollzeitarbeitsverhältnisses und nicht des Teilzeitarbeitsverhältnisses zu berechnen.

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