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Auswirkung der Ausübungsersatzzeiten auf die Pensionshöhe

RechtsprechungPensionsversicherungARD 6411/15/2014 Heft 6411 v. 21.8.2014

ASVG § 607 Abs 12

BSVG: § 107 Abs 1 Z 1

Auch wenn ein Versicherter gemäß § 607 Abs 12 ASVG Beiträge für 50 Monate Ausübungsersatzzeiten nach § 107 Abs 1 Z 1 BSVG entrichtet hat, um die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer zu erfüllen, sind die Ausübungsersatzzeiten bei der Bemessung der Pensionsleistung entsprechend § 107 Abs 1 Z 1 BSVG nur eingeschränkt zu berücksichtigen (hier: 26 Monate) und wirken sich somit die Beiträge nicht in vollem Ausmaß auf die Pensionshöhe aus.

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