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Nichtbereithalten der SV-Anmeldung bei Entsendung

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6411/10/2014 Heft 6411 v. 21.8.2014

AVRAG: § 7b Abs 5, § 7b Abs 9

Hat ein Arbeitgeber die Unterlagen gemäß § 7b Abs 5 AVRAG (Sozialversicherungsdokument E 101 bzw A 1) über die Anmeldung von 22 entsendeten Arbeitnehmern zur Sozialversicherung anlässlich einer Kontrolle der Finanzpolizei am Arbeitsort im Inland nicht bereitgehalten, kommt nach § 7b Abs 9 AVRAG idF BGBl I 2011/24 nur die Verhängung einer Gesamtstrafe - und nicht von 22 einzelnen Verwaltungsstrafen - in Betracht.

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