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Einstufung von entsendeten "Fassadern" und Unterschreitung des KV-Mindestlohns

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6411/8/2014 Heft 6411 v. 21.8.2014

AVRAG: § 7b Abs 1 Z 1, § 7i Abs 4

Arbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Maler, die auf zuvor von Maurern hergestellten Fassaden die Grundierung und Endbeschichtungen aufbringen, sind nach Pkt 3 der Lohntafel zum KV-Bauhilfsgewerbe einzustufen.

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