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Kosten des häuslichen Unterrichts keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenARD 6410/19/2014 Heft 6410 v. 14.8.2014

EStG § 34 Abs 9

Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten wollte der Gesetzgeber den Begriff der "Betreuung" einschränkend dahin verstehen, dass er jene Leistungen nicht umfassen soll, bei denen die unterrichtende Tätigkeit im Vordergrund steht, also das Anstreben eines umfassenden erzieherischen Ziels im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

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