Das Urlaubsgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Frage, wie im Fall einer Erhöhung oder Verminderung der Arbeitszeit während des Dienstverhältnisses bei gleichzeitiger Veränderung der Anzahl der Arbeitstage pro Woche der noch nicht konsumierte Urlaub aus der Zeit vor dieser Änderung umzurechnen ist. Der Autor geht auf die bereits bestehende Judikatur des OGH und des EuGH ein und skizziert die drei möglichen Fälle "Ausmaß der Arbeitszeit wird verändert und Arbeitstagezahl wird erhöht", "Ausmaß der Arbeitszeit wird verändert und Arbeitstagezahl wird vermindert" sowie "Ausmaß der Arbeitszeit wird verändert und Arbeitstagezahl bleibt gleich" anhand von Beispielen und gibt abschließend nützliche Praxistipps.